Kompetenzen
Die Vielfältigkeit des Rechts lässt es unserer Meinung nach nicht zu, auf eine Spezialisierung zu verzichten. Theoretisch müsste ein Anwalt zwar in der Lage sein, auf der Basis bestehender Gesetze nahezu jeden Fall zu betreuen. Praktisch ist dies immer weniger durchführbar.
Den ungeheuren Aufwand, sich in jeden neuen Sachverhalt intensiv einzuarbeiten, kann ein verantwortungsvoller Anwalt im Interesse seiner Klienten nicht verantworten. Nur ein in der Sache erfahrener Anwalt kann oft schon in ersten Gesprächen die entscheidenden Weichen für eine Lösung aufzeigen und seinem Mandanten wichtige Entscheidungshilfen an die Hand geben.
Auch und gerade hier gilt die alte Weisheit: „Wissen plus Erfahrung ist Können“.
Unsere Kernkompetenzen:
Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten
Versicherungsrecht & Kapitalanlagerecht