[:de]Vermehrt erreichen uns Informationen unserer Mandanten, dass die „BVI Media“ aus der Türkei mit der sog. Kölner Masche unberechtigte Forderungen geltend macht. Das Formular der BVI täuscht dabei einen bestehenden Anzeigenauftrag mit regionalen Werbezeitschriften vor. Eine durch ein Unternehmen bereits geschaltete Anzeige wird kopiert und der Werbende angerufen. Dabei wird auf die bereits einmal beauftragte Anzeige Bezug genommen und angekündigt, der Kunde müsse lediglich einen Korrekturabzug unterzeichnen, um seine Werbeanzeige nochmals in dem benannten Werbemedium freizuschalten. Die frühere Anzeige wird dann in eine „Faxbestätigung“ zum Druckobjekt „Bürgerinfo“ kopiert. Der vorher angerufene Kunde wähnt als Absender sein früheres Werbemedium, prüft daher lediglich seine ihm bekannte alte Anzeige und bestätigt die Richtigkeit mit seiner Unterschrift.
Die Überraschung folgt mit der Rechnung der NOVAG Medienagentur in Höhe von netto EUR 1151,- netto. Außerdem soll der Kunde die Rechnung dreimal erhalten, weil er drei Auflagen des „Bürgerinfo“ beauftragt habe. Gegenwehr des Kunden wird -wie häufig bei Geschäftsmodellen dieser Art- ignoriert. Die Rechnungsforderung wird zuerst an die NOVAG Ltd. abgetreten und dann u.a. durch die AktivaInkasso GbR, hier Frau Ass. jur. Eliane Becker-Lerner, beigetrieben, wofür weitere Kosten in Höhe von ca. EUR 240,00 erhoben werden.
Mit anwaltlicher Hilfe kann hier eine weitere Inanspruchnahme oder gar die klageweise Geltendmachung der Forderungen durch die NOVAG Ltd. regelmäßig abgewendet werden.[:en]Vermehrt erreichen uns Informationen unserer Mandanten, dass die „BVI Media“ aus der Türkei mit der sog. Kölner unberechtigte Forderungen geltend macht. Das Formular der BVI täuscht dabei einen bestehenden Anzeigenauftrag mit regionalen Werbezeitschriften vor. Eine durch ein Unternehmen bereits geschaltete Anzeige wird kopiert und der Werbende angerufen. Dabei wird auf die bereits einmal beauftragte Anzeige Bezug genommen und angekündigt, der Kunde müsse lediglich einen Korrekturabzug unterzeichnen, um seine Werbeanzeige nochmals in dem benannten Werbemedium freizuschalten. Die frühere Anzeige wird dann in eine „Faxbestätigung“ zum Druckobjekt „Bürgerinfo“ kopiert. Der vorher angerufene Kunde wähnt als Absender sein früheres Werbemedium, prüft daher lediglich seine ihm bekannte alte Anzeige und bestätigt die Richtigkeit mit seiner Unterschrift.
Die Überraschung folgt mit der Rechnung der NOVAG Medienagentur in Höhe von netto EUR 1151,- netto. Außerdem soll der Kunde die Rechnung dreimal erhalten, weil er drei Auflagen des „Bürgerinfo“ beauftragt habe. Gegenwehr des Kunden wird -wie häufig bei Geschäftsmodellen dieser Art- ignoriert. Die Rechnungsforderung wird zuerst an die NOVAG Ltd. abgetreten und dann u.a. durch die AktivaInkasso GbR, hier Frau Ass. jur. Eliane Becker-Lerner, beigetrieben, wofür weitere Kosten in Höhe von ca. EUR 240,00 erhoben werden.
Mit anwaltlicher Hilfe kann hier eine weitere Inanspruchnahme oder gar die klageweise Geltendmachung der Forderungen durch die NOVAG Ltd. regelmäßig abgewendet werden.
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