Sonderfall Berufsunfähigkeitsversicherung
Von großer praktischer Bedeutung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Hinweise auf regelmäßig auftretende Probleme
In der anwaltlichen Praxis – auch unserer Kanzlei – geht es um vielfältige rechtliche Probleme, die entstehen, wenn einerseits ein Versicherungsnehmer geltend macht, berufsunfähig zu sein, andererseits der Versicherer aus bestimmten Gründen eine Leistung ablehnt.
Für den Versicherungsnehmer dient die Berufsunfähigkeitsversicherung der Absicherung seines Einkommens bei Verlust der Berufsfähigkeit und damit um die wirtschaftliche Existenzgrundlage. In vielen Fällen der anwaltlichen Praxis geht es darum, ob der Versicherungsvertrag noch Bestand hat oder etwa durch Anfechtung oder Rücktritt – nicht selten des Versicherungsunternehmens – erloschen bzw. beendet worden ist.
Die Beantwortung von Fragen durch den Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag sind in zahlreichen Fällen Gegenstand von Prozessen. Der Versicherer macht häufig geltend, der Versicherungsnehmer habe, wenn nicht gar vorsätzlich, doch zumindest grob fahrlässig bestimmte Tatsachen verschwiegen. Im Fokus stehen die sogenannten „Gesundheitsfragen“.
Zu weiteren praktischen Schwierigkeiten kommt es regelmäßig, sobald der Versicherungsnehmer, der eine Leistung des Versicherers begehrt, darlegen soll, wie die Erwerbstätigkeit zu der Zeit ausgestaltet war, als er unfähig wurde, sie so, wie er sie in gesunden Tagen ausgeübt hat, fortzusetzen.
In keinem Fall genügt die Angabe des Beruftyps und der Arbeitszeit. Vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung vorgelegt werden. In dieser Beschreibung müssen die einzelnen anfallenden Tätigkeiten – quasi im Stile eines Tages- und Stundenplans – nach ihrer Art, ihrem Umfang sowie ihrer Häufigkeit so beschrieben werden, dass sie für einen Außenstehenden nachvollziehbar und verständlich sind. Diese Angaben sind nicht nur für die Beurteilung der Höhe einer etwa nur zum Teil gegebenen Berufsunfähigkeit unerlässlich, sondern auch als Grundlage für die Überprüfung medizinischer Sachverhalte durch einen Sachverständigen.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Wilhard Ebling