Rechtsanwälte in Berlin

DR. GROSSE + PARTNER

Versicherungsrecht & Kapitalanlagerecht

 VERSICHERUNGSRECHT

Sicher im Recht. Wir verschaffen Ihnen Überblick und verfolgen Ihr Ziel.

Es gibt wohl niemanden, der nicht irgendwann mit Fragen des Versicherungsrechts konfrontiert wird. Für im Versicherungsgeschäft Tätige versteht sich das von selbst. Nicht selten gilt es, schnell und zielorientiert zu handeln. Dazu bedarf es kompetenter Unterstützung gleichermaßen in außergerichtlichen Verhandlungen wie vor Gericht. Dr.Grosse + Partner bieten Ihnen beides.

Das Versicherungsrecht ist ungewöhnlich breit gefächert und umfasst neben dem gesetzlich und in Allgemeinen Versicherungsbedingungen komplex geregelten Versicherungsvertragswesen u.a. das Recht der Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Gebäudefeuerversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Reiseversicherung.

Auf allen diesen Gebieten sind wir dank langjähriger praktischer Erfahrung fachkundig. Sollte sich ein Interessenausgleich innerhalb einer einvernehmlichen Lösung nicht finden lassen, werden wir Ansprüche nachhaltig geltend machen und durchzusetzen suchen.

 

KAPITALANLAGERECHT

Es geht um Rendite. Wir helfen beim Verstehen der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Als Kapitalanlagerecht bezeichnet man die gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Grundsätze, die das Zustandekommen und die Durchführung der Verträge zwischen Anbietern von Kapitalanlagemöglichkeiten einerseits und Anlageinteressenten andererseits betreffen. Sie entstammen allen Bereichen des Rechts, insbesondere des Zivilrechts, aber auch des öffentlichen Rechts, etwa des Aufsichtsrechts. Das Kapitalanlagerecht umfasst daneben, was sich in der Praxis als durchaus bedeutend erwiesen hat, die Rechtsbeziehungen der Anbieter wie der Interessenten zu denjenigen, die im Rahmen der Anbahnung, Abwicklung und Beendigung der Verträge entweder für beide Beteiligte oder einen von ihnen tätig werden. Das können den Vertrieb einer Kapitalanlage übernehmende Institute, etwa Banken, schließlich auch zwischengeschaltete Makler oder Vermittler sein.

Die sich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung der Beteiligten stellenden Fragen gilt es fachkundig zu bewerten. Ansprüche müssen zudem entweder mit der Zielsetzung einer einvernehmlichen Lösung formuliert und vermittelt oder klageweise geltend gemacht werden. In jeder Lage eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens stehen Dr. Grosse und Partner mit Sachverstand und in jahrelanger Praxis erworbenem Verhandlungsgeschick zuverlässig an Ihrer Seite.

 

Ihr Ansprechpartner:  RA Dr. Wilhard Ebling