Insolvenzrecht
Steinige Wege bedürfen individueller Antworten und Lösungen.
Dr. Grosse + Partner berät und unterstützt Sie dabei. Unternehmenskrise und Unternehmensinsolvenz wirken in zahlreiche Richtungen und gehen regelmäßig mit gerichtlichen Auseinandersetzungen einher. Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer und andere Gesellschaftsorgane sind erheblich; für Gesellschafter spätestens dann, wenn das Unternehmen, an dem sie beteiligt sind, führungslos geworden ist. Gerät ein Unternehmen in Schieflage, drohen zudem eine Reihe strafrechtlicher Risiken und Gefahren. Die Kanzlei Dr. Grosse + Partner vertritt die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, bei Gläubigerversammlungen, in Auseinandersetzungen wegen Insolvenzanfechtungen, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer und Gesellschaftsorgane sowie im Bereich des insolvenzspezifischen Strafrechts.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Martin Grosse