Inkasso & Vollstreckung
Wo andere schon aufhören, fangen wir oft erst an.
Dr. Grosse + Partner betreuen bereits jetzt viele Unternehmen bei ihrer Forderungsabwicklung/ dem Forderungseinzug. Dies umfasst hier das Abfassen individueller Mahnschreiben, gegebenenfalls der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen oder die gerichtliche Geltendmachung als auch die Forderungsüberwachung. Unser anwaltliches Forderungsmanagement bietet dabei gerade hinsichtlich Kosten und Effektivität deutliche Vorteile gegenüber gewerblichen Inkassounternehmen.
Manchmal gerät die Beitreibung Ihrer Forderung nach der sog. Titulierung ins Stocken. Hier bedarf es zuweilen einer gewissen Kreativität gepaart mit know how, um Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht zu verhelfen. Auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung sind wir regelmäßig betraut mit
- Anfechtungsklagen nach dem AnfG
- Pfändungen bei Arbeitgeber, Banken, Finanzamt oder von Internet-Domains
- Forderungsverkäufen/ Forderungskaufverträgen
Wir vertreten jedoch nicht nur die Interessen der Gläubiger. Oft haben auch vermeintliche oder tatsächliche Schuldner ein legitimes Interesse zur Abwehr nicht gerechtfertigter Vollstreckungsmaßnahmen. Wir stehen Ihnen auch hierbei zur Seite, zB bei Vollstreckungsabwehrklagen, Einstellungsanträgen usw.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Martin Grosse