Rechtsanwälte in Berlin

DR. GROSSE + PARTNER

Familien- und Erbrecht

Wir empfehlen unseren Mandanten dringend, neben den wirtschaftlichen Aspekten einer anwaltlichen Betreuung nicht die private Seite zu vergessen. Wir vertreten die Ansicht, dass zur erfolgreichen Betreuung von Unternehmen zwingend auch die Abschirmung von Risiken aus dem familiären Bereich zählt.

Scheidung oder Erbfall können gerade für mittelständische und kleinere Unternehmen erhebliche negative Folgen haben. Die gesetzlichen Regelungen schützen Unternehmer und Freiberufler nicht vor den ungewollten erbrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen einer Trennung. Unser für das Familienrecht zuständiger Partner Gerhard Putterer empfiehlt, sich rechtzeitig und nicht erst im Konfliktfall mit der Thematik auseinander zu setzen. Mit anderen Worten: „Eheverträge aus dem Textbausteinkasten“ oder Testamente aus dem Internet können niemals individuell angepasste vertragliche Lösungen im Interesse aller Beteiligten ersetzen.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen finden oft an der Grenze zur Irrationalität statt. Im Konfliktfall kann da eine Mediation zielführender sein als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wir moderieren eine Lösung, die von beiden Seiten akzeptiert werden kann.

Ihr Vorteil: Im sensiblen Minenfeld familienrechtlicher Auseinandersetzung spart eine erfolgreiche Mediation nicht nur Kosten und Zeit, sondern verringert die Gefahr weiter schwelender Konflikte erheblich. Sollte dieser friedliche Weg nicht fruchten, setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Zugewinnausgleich auch engagiert bei Gericht durch.

 

Obwohl die Folgen unglücklicher erbrechtlicher Regelungen zunehmend in den Medien thematisiert werden, verzichten viele Unternehmer und vermögende Privatpersonen auf eine optimale Beratung für die Absicherung ihres Lebenswerkes und die daraus entstehenden steuerlichen Konsequenzen.

Nachteilige Folgen könnten dabei fast immer durch geeignete Auflagen vermieden werden [z.B. die zweifache Erbschaftssteuer beim „Berliner Testament“]. Handschriftliche Testamente sind nur selten nach allen Richtungen durchdacht und juristisch präzise. Wer meint, diesbezüglich Beratungskosten einsparen zu können, fordert so mögliche Erbstreitigkeiten geradezu heraus. Die Tabuisierung der Frage „Was geschieht, wenn ich plötzlich sterbe“, führt im ungünstigsten Falle zum totalen Vermögensverlust. Nicht jede Anlagestrategie ist so transparent, dass diese von den Erben nachverfolgt werden kann.

Unsere Mandanten wissen, dass es ein gutes Gefühl vermittelt, die letzten Dinge geregelt und eine mögliche Nachfolgelösung im Unternehmen rechtzeitig vorbereitet zu haben. Dafür erstellen wir in fachübergreifender Zusammenarbeit rechtlich und steuerlich optimierte Gesamtkonzepte und unterstützen Sie in der Umsetzung [Erbverträge, Interessenausgleich zwischen den Erben, Abwehr von Pflichtteilsansprüchen etc.].

 

Ihr Ansprechpartner:   RA Gerhard Putterer